Änderung der Kinderzulagen im Kanton Waadt ab dem 01.01.2022
Eine Änderung der Zulagenhöhe im Kanton Waadt schafft eine Situation, die in Sage 200 Extra nicht automatisch verarbeitet werden kann. Deshalb wird eine manuelle Korrektur notwendig. Hier erfahren Sie, wie das geht.
Im Kanton Waadt sinkt die Kinderzulage, welche ab dem 3. Kind bezahlt wird, auf den 01.01.2022 von 380.- auf 340.- CHF. Das Gericht garantiert jedoch, dass der Zulagenbetrag, den eine Person am 31. Dezember 2021 auch mit der Regelung nicht sinkt, solange die Anzahl Kinder und die Art der ausbezahlten Zulagen gleich bleibt. Da Sage 200 Extra diesen Sonderfall nicht automatisch verarbeiten kann, muss eine manuelle Korrektur vorgenommen werden.
Lohnarten dem Mitarbeiter zuteilen
Die Differenzzulage erfolgt über die Lohnarten 4590 (Korrektur Kinderzulage) und 4690 (Korrektur Ausbildungszulage). Damit diese in der Lohnverarbeitung erscheinen, müssen diese zuerst dem Mitarbeiter zugewiesen werden.
Dies geschieht über Lohnverarbeitung –> Lohndaten –> Zuteilung
Anschliessend können die Lohnarten durch Markieren und Klicken auf den gegen rechts zeigenden Pfeil nach rechts zu den zugeteilten Lohnarten geschoben werden. Nach dem Speichern kann das Fenster geschlossen werden:
Eingabe des Differenzbetrags
Die Lohnarten erscheinen nun unter Lohnverarbeitung –> feste Lohndaten / alle Lohndaten und es kann ein Betrag eingegeben werden. Dabei kann auch gleich definiert werden, bis wann die Zulage gilt. Wird das Feld «bis» leer gelassen, gilt die Zulage bis auf weiteres.