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Jahresendarbeiten sind Jahresstartarbeiten

In ein paar Wochen steht er an: der Jahresabschluss! Neben den spezifischen Jahresabschlussarbeiten, dessen Vorbereitungen bereits jetzt beginnen können, dürfen Sie jetzt in Sage 200 Extra bereits das neue Geschäftsjahr eröffnen, um sicherzustellen, dass die finanzielle und administrative Führung ihres Unternehmens nahtlos weiterlaufen kann. Dazu sind ein paar technische Massnahmen notwendig.

Spätestens ab dem 1. Januar ist es notwendig, dass das neue Jahr bearbeitet werden kann. Deshalb sollten Sie jetzt das neue Geschäftsjahr eröffnen. Dazu haben Sie ein paar technische Arbeiten zu erledigen, die Sie sehr gut selbst vornehmen können.

Neue Konten per 1. Januar einführen

Sollten Sie während des laufenden Geschäftsjahres beschlossen haben, ab dem neuen Geschäftsjahr zusätzliche Konten zu eröffnen oder aufzuheben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt dazu – und zwar noch bevor Sie das neue Geschäftsjahr eröffnen. Denken Sie auch daran, die richtigen Verknüpfungen in der Kostenrechnung – falls eine solche geführt wird – herzustellen.

Erster Schritt – Sage ADMIN

Rufen Sie Sage ADMIN auf und eröffnen Sie hier pro Mandanten ein neues Geschäftsjahr. Über die Registerkarte MANDANT / Geschäftsjahre bearbeiten können Sie das neue Geschäftsjahr einzeln pro Mandanten eröffnen. Mit dieser Eröffnung steht das neue Geschäftsjahr auch in Sage PERSONAL und Sage AUFTRAG zur Verfügung. Eine zusätzliche und separate Eröffnung ist nur in Sage FINANZ notwendig.

Zweiter Schritt – Sage FINANZ

Rufen Sie Sage Finanz auf und eröffnen Sie auch hier das neue Geschäftsjahr. Über die Registerkarte DATEN / Geschäftsjahre bearbeiten können Sie das neue Geschäftsjahr eröffnen. Bitte beachten Sie, dass Sie dies pro Mandanten tun.

Beachten Sie Folgendes:

  • Sobald Sie das neue Geschäftsjahr eröffnen, können Sie bestimmen, ob die Belegnummern zurückgestellt oder fortgeführt werden sollen. Wir empfehlen Ihnen, die Belegnummern zurückzustellen.
  • Sobald Sie das neue Geschäftsjahr eröffnet haben und das alte noch nicht geschlossen haben, können Sie in beiden Geschäftsjahren arbeiten. Deshalb ist jetzt Vorsicht geboten: Versichern Sie sich, dass Sie im «richtigen» Geschäftsjahr arbeiten. Es wäre fatal, wenn Sie stundenlang sehr gute Arbeit leisten, dies aber im falschen Geschäftsjahr tun.
  • Im neuen Geschäftsjahr können Sie wie gewohnt arbeiten. Die Saldi des noch nicht abgeschlossenen Geschäftsjahres können bereits provisorisch übertragen werden und dann nach erfolgtem definitivem Abschluss aktualisiert werden.

Dritter Schritt – Sage PERSONAL

Sobald die Schritte 1 und 2 erfolgt sind, steht das neue Geschäftsjahr in Sage PERSONAL zur Verfügung. Achten Sie ab jetzt darauf, dass Sie im richtigen Geschäftsjahr arbeiten. Falls Sie kein Sage FINANZ einsetzen, wird das neue Geschäftsjahr über Sage ADMIN eröffnet.

Bitte beachten Sie nun Folgendes:

  1. Eruieren Sie, ob sämtliche Sozialversicherungsbeiträge unverändert bleiben. Ist dies der Fall, müssen Sie nichts weiter tun. Sobald eine Änderung ansteht, sind die entsprechenden Sätze unter der Registerkarte Verwaltung / Konstanten anzupassen.

    Beenden Sie die Gültigkeit des bisherigen Beitragssatzes, in dem Sie ein «Bis» Datum setzen. Dann eröffnen Sie über «Neu» den neuen Beitragssatz mit Gültigkeit «Von».

    Tipp: Sicher ist sicher! Kontrollieren Sie deshalb sämtliche Beitragssätze von A-Z durch und eröffnen Sie wo angezeigt eine neue Gültigkeitsperiode.
  1. Laden Sie auf jeden Fall die Quellensteuertarife neu. Allenfalls haben Sie nicht sämtliche Informationen über Tarifveränderungen erhalten, deshalb empfehlen wir, diese Tarife ganz grundsätzlich neu zu implementieren. Unter der Registerkarte Lohnstammdaten / QST-Tarife können Sie die neuen Tarife sowohl downloaden als auch einlesen. Sie werden selbsterklärend durch den gesamten Prozess geführt.

  2. Laden Sie auf jeden Fall die neuen Kinderzulagentarife neu. Allenfalls gibt es Änderungen, von denen Sie nichts wissen. Unter der Registerkarte Lohnstammdaten / KIZ-Tabellen können Sie die neuen Tarife sowohl downloaden als auch einlesen. Sie werden selbsterklärend durch den gesamten Prozess geführt.

Vierter Schritt – Sage AUFTRAG

Hier gibt es sehr wenig zu tun. Mit der Eröffnung des neuen Geschäftsjahres in Sage ADMIN eröffnen Sie dieses auch in Sage AUFTRAG. Achten Sie jetzt einfach darauf, dass Sie von nun an im richtigen Geschäftsjahr arbeiten.

Weiterführende Informationen

Wie müssen Sie beim Eröffnen des neuen Geschäftsjahres vorgehen? Welche gesetzlichen Änderungen gibt es für 2022? Die unten verlinkte Sage-Seite erklärt alles noch einmal im Detail. Tipp: Kontrollieren Sie die Jahresendauswertungen in der Lohnbuchhaltung schon heute. So entdecken Sie Unstimmigkeiten frühzeitig, können diese in aller Ruhe korrigieren und sparen sich Wartezeiten im Januar.


Neuer Lohnausweis 2021

Ab diesem Jahr schreibt der Gesetzgeber vor, dass auf dem Lohnausweis im Feld C neben der AHV-Nummer auch das Geburtsdatum des Arbeitnehmenden vermerkt sein muss. Ab den Versionen 2020 SP7 und 2021 SP3 erstellen Sie den neuen Lohnausweis gesetzeskonform. Falls Sie eine ältere Version einsetzen und die Lohnausweise automatisiert erstellen möchten, empfehlen wir Ihnen das Update zur neuesten Version. Wir unterstützen Sie kosteneffizient bei der Installation, falls Sie das wünschen.

Mehr Informationen zum neuen Lohnausweis finden Sie in unserem Blogeintrag zu diesem Themas: Neuer Lohnausweis 2021


Wir unterstützen Sie individuell beim Jahresabschluss

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